Das Teilen einer Sky Smartcard ist in den AGB des Pay-TV-Anbieters untersagt und zieht zum Teil erhebliche Strafen nach sich. Neben einer Geldbuße kann ein Verstoß gegen die Vorgaben des Sky Cardsharings auch zu einer Freiheitsstrafe führen. Das müssen Kunden wissen.
Cardsharing bei Sky nicht erlaubt
Der Empfang der Sky-Produkte ist im regulären Abonnement nur über einen passenden Sky Receiver und eine persönliche Sky Smartcard möglich. Mit der Sky Multiscreen Option können Nutzer ihre Sky Inhalte auf weiteren Geräten nutzen. Zum Beispiel via Sky Q App auf Apple TV 4, verschiedenen Smart TVs oder dem Sky Q Mini. Alternativ bietet Sky auch einen zusätzlichen Receiver an, mit dem Nutzer Sky in einem weiteren Raum empfangen können. Das Cardsharing, also die Weitergabe einer Smartcard oder des persönlichen Sky Logins an Dritte, die nicht im gleichen Haushalt wohnen, ist jedoch verboten. In den AGB des Anbieters heißt es dazu:
2.1.3 Die Nutzung der Smartcard zur Weitergabe von Verschlüsselungsdaten oder sonstige ungenehmi- gte Manipulationen am Datenverarbeitungsvorgang der Smartcard, um die Sky Programmangebote unberechtigt zu nutzen („Cardsharing“) oder die ungenehmigte Weitersendung der Sky Programm- angebote („Live-Streaming“), sind strengstens untersagt.
Strafen bei unerlaubten „Cardsharing“
Verstöße gegen diese Vorgaben ahndet Sky nicht nur mit einer Geldbuße, sondern unter Umständen auch mit der Beendigung des Vertrages. Laut AGB drohen Kunden diese Sanktionen:
- „Vertragsstrafe in Höhe des doppelten Entgelt des für den Vertrag des Kunden pro Vertragsjahr anfallenden Entgelts“
- „Entziehung der Sehberechtigung für die Dauer der vertragswidrigen Nutzung“
Das heißt, dass Nutzer mit einer Strafzahlung in Höhe des doppelten Jahrespreises rechnen müssen. Außerdem sperrt Sky mitunter den Zugang, solange sich Nutzer nicht an die Regeln halten. Diese wird jedoch meist wieder aufgehoben, wenn die unerlaubte Nutzung endet. Die monatlichen Kosten müssen Kunden trotz Sperre jedoch weiterhin begleichen.
Freiheitsstrafe für Sky Cardsharing
Das Landgerichts Verden hatte vor einigen Jahren einen 53-jährigen Mann aus Leese in Niedersachsen zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, weil dieser Sky illegal über das Internet vertrieben hatte. Wie Sky damals mitteilte, ging dem Urteil eine erstinstanzliche Entscheidung aus dem Jahr 2013 voraus, welche sich bereits für eine einjährige Haftstrafe auf Bewährung ausgesprochen hatte.
Der Mann hatte illegale Sky Zugänge über das Internet angeboten, die über einen Cardsharing-Server realisiert wurden. „Er wurde nun wegen gemeinschaftlich begangenen Computerbetrugs in Tateinheit mit dem Ausspähen von Daten und der Umgehung technischer Schutzmaßnahmen verurteilt“, heißt es. Sky hatte den Fall zusammen mit Nagravision, dem Hersteller eines der zum Tatzeitpunkt von Sky eingesetzten Sicherheitssysteme, aufgedeckt und an die Zentralstelle zur Bekämpfung der Informations- und Kommunikationskriminalität der Staatsanwaltschaft Verden übergeben. Dr. Andreas Rudloff, Vice President Platform Services & Security bei Sky Deutschland:
[…] Card-Sharing ist kein Kavaliersdelikt, sondern Computerbetrug, der von der Justiz verfolgt und mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden kann.
Sky Multiscreen als Alternative zum Cardsharing
Um Sky in den eigenen vier Wänden auf mehr als einem Gerät empfangen zu können, bietet Sky die Multiscreen Option an. Diese kostet 10 Euro pro Monat und erweitert das Sky Erlebnis auf weitere Geräte. Die Option bietet folgende Vorteile:
- Sky auf bis zu 5 Geräten nutzen
- = bis zu 3 Streams + Sky Q Receiver + 1 weiteren Receiver
- Nutzung über Sky Q App, Sky Go, Sky Q Mini oder Sky Q Receiver
Dabei steht die Sky Q App auf verschiedenen Geräten zur Verfügung und kann dort kostenlose im jeweiligen Appstore heruntergeladen werden:
- Samsung Smart TVs (ab Baujahr 2015 und mit Tizen-Betriebssystem)
- Apple TV (4. Generation und neuer)
- LG Smart TVs (ab Modelljahr 2015 und mit webOS 2.0 Betriebssystem)
- Sony PlayStation 4
Wer keinen weiteren Sky Receiver nutzen möchte, erhält über Sky alternativ und kostengünstig den Sky Q Mini. Dabei handelt es sich um eine kleine Set-Top-Box, mit der Sky auf den Fernseher gestreamt werden kann. Diese ist zum Teil bei Buchung der Sky Multiscreen Option bereits inklusive oder vergünstigt zubuchbar.
FAQ zum Cardsharing bei Sky
Darf ich mein Sky Abo mit anderen teilen?
Sky legt in den AGB fest, dass Nutzer ihren Sky Account nicht an Dritte weitergeben dürfen.
Was passiert, wenn ich Sky Cardsharing betreibe?
In diesem Fall kann Sky den Zugang nicht nur sperren, sondern auch eine Vertragsstrafe fordern.
Wie kann ich Sky legal auf mehreren Geräten sehen?
Dafür ist die Sky Multiscreen Option notwendig, die das Abonnement auf bis zu fünf Geräte erweitert.